Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich der Bedingungen

Geltungsbereich für diese Allgemeinen
Geltungsbereich für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich der gesamte Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Ausnahmsweise können diese Bedingungen auch auf einzelne Länder der EU, Skandinavien, der Schweiz sowie Überseeländer erweitert werden. Hierzu bedarf es ausdrücklich der rechtlichen Prüfung und schriftlichen Zustimmung durch ZweitHaus-Plus e.K. Die Bedingungen gelten weiterhin für alle sich zwischen einem Kunden von ZweitHaus-Plus e.K. und dem/der Mitarbeiter(n) ergebenden schriftlichen Korrespondenzen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen, Zahlungsvorgänge, Reklamationsvereinbarungen, Sonderbestellungen, Zusatzlieferungen und andere.
Änderungen und Ausnahmen müssen schriftlich erfolgen. Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur gültig nach schriftlicher Bestätigung.

 

2. Lieferungen und Leistungen
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich grundsätzlich, die durch ZweitHaus-Plus e.K. erbrachte Leistung in vollem Umfange gemäß abgesprochenem Preis und Zahlungsziel zu bezahlen, soweit die Ware einwandfrei ist. Die Pflicht zur Lieferung erlischt, wenn Umstände wie Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, Produktionsverhinderungen wie Rohstoffmangel, höhere Gewalt wie Regen, Sturm und andere Wetterkatastrophen dies verhindern. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ausnahmen müssen schriftlich von ZweitHaus-Plus e.K. bestätigt werden.
ZweitHaus-Plus e.K. fertigt ausschließlich auf Kundenwunsch und -bestellung, daher ist eine Gutschrift oder Rücknahme einer bereits fertigen oder einer in der Fertigung befindlichen Leistung grundsätzlich ausgeschlossen. Das Fernabsatzgesetz greift in keinem Fall, eine Bestellung muss durch persönliche Unterschrift auf dem bereitgehaltenen Formular oder einem von ZweitHaus-Plus e.K. als geeignet beurteiltem Dokument abgegeben werden.

 

3. Angebote

Angebote sind bezüglich Preisliste, Umfang, Lieferform und –Frist sowie Liefermöglichkeit freibleibend. Mündliche und fernmündliche Angebote sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Farben gemäß Musterpalette sind nur so weit verbindlich, dass Farbentyp sowie die eventuelle angegebene Farbnummer bei der Lieferung stimmen muss. Durch Druck und Bildschirmdarstellung auftretende naturgemäße Farbungenauigkeiten sind zu tolerieren. Die angegebenen Eigenschaften bei der Nutzung von gelieferter Fußboden- oder Flächenheizung bedingen nicht ausdrücklich eine festgelegte Raumtemperatur. Ein Nichterreichen einer bestimmten Temperatur stellt nicht einen Grund zur Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag dar. Die Nutzung eines Zweithauses aus unserer Produktpalette obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung. Eine gegebenenfalls erforderliche Nutzungsgenehmigung oder Nutzungsänderung für den Aufstellungsort nimmt der Kunde selbst vor und ist dafür verantwortlich. Eine nicht genehmigte Nutzung oder ein Nutzungsverbot stellt kein Kaufrücktrittrecht dar. Die unsachgemäße Nutzung eines Zweithauses aus der Produktpalette sowie sich daraus ergebenden Schäden daran oder am Grundstück stellt ebenfalls keinen Grund zum Rücktritt oder Wandlung dar.

 

4. Preise

Alle Preise gelten entsprechend der aktuellen Preisliste letzten Datums. Die Preise sind in Euro angegeben. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Produktionsstätte einschließlich Transportverpackung für den Speditionstransport geeignet. Transportpreise gelten gemäß Preisliste oder persönlichem schriftlichen Angebot. Preisänderungen, die durch Mehrfachbestellungen oder Minderbestellungen zustande kommen können, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form. Der Kunde ist berechtigt, den Preis zu mindern, wenn der individuell vereinbarte Preis oder der Preis aus dem aktuellen Angebot nicht eingehalten wird.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum angegebenen Zahlungsziel. Ein Anspruch auf Aushändigung der Leistung entsteht erst nach Erfüllung der Zahlung. Die Zahlungen erfolgen in bar oder per Anweisung auf das Konto von ZweitHaus-Plus e.K. Das Zahlungsziel ist auf dem jeweiligen Angebot beschrieben und ist unwiderruflich einzuhalten. Über die Entgegennahme von bankbestätigten Schecks, Wechseln, Schuldscheinen o.ä. entscheidet ZweitHaus-Plus e.K. Das Eigentum an Leistungen oder Teilleistungen verbleibt bis zur restlosen Zahlung bei ZweitHaus-Plus e.K. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ZweitHaus-Plus e.K. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,5 Prozent über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.

 

6. Lieferzeiten

Der zugesagten und in der Auftragsbestätigung mitgeteilten Lieferzeit kommt ZweitHaus-Plus e.K. mit größtmöglichem Bemühen nach und verpflichtet sich, Lieferverzögerungen zu vermeiden, andernfalls wird dem Kunden eine Lieferverzögerung umgehend mitgeteilt. Lieferfristen beziehen sich auf die in einer Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen. Nachträglich bestellte, zum gleichen Produkt gehörende Zusatzartikel sind mit einer eigenen Lieferzeit angegeben.

 

7. Verpackungen

ZweitHaus-Plus e.K. benutzt in eigenem Ermessen für den Speditionstransport geeignete Verpackungen. Das Verpackungssystem unterliegt stetig neuen formalen und technischen Erkenntnissen, die insbesondere aus umwelttechnischen und kostentechnischen Gründen verändert werden kann, Der Kunde hat einen Anspruch auf die unversehrte Lieferung der Ware, einen Anspruch auf bestimmte Verpackungsformen hat er nicht. Verpackungen werden von ZweitHaus-Plus e.K. mitgenommen. Ausgenommen ist der Fall, wenn der Kunde das Auspacken später selbst vornehmen will. In diesem Fall ist ZweitHaus-Plus e.K. oder entsprechend eingesetzte Spediteur von der Mitnahme und Entsorgung der Verpackung befreit. Bei starkem Regen ist der Spediteur berechtigt, eine sachgemäße Abdeckung als Schutz vor Ort zu lassen. Hier ist dem Kunden die eigene Entsorgung dieses Verpackungsanteil zuzumuten.

 

8. Kunde und Empfänger

Zu den Kunden gehören alle sich zur Zeit ab der bordsteinkantigen Lieferung und Ende der Montage befindlichen Personen, die im Hause wohnen oder sich auf dem Grundstück aufhalten. Sie haben das achtzehnte Lebensjahr erreicht, sind mündig oder legen eine Ermächtigung der Erziehungsberechtigten vor. Bei Abwesenheit des Kunden ist der Spediteur sowie der Monteur berechtigt, den Übergabeschein mit einem entsprechenden Vermerk selbst zu unterschreiben. Die Leistung gilt dann als übergeben. Diese unterliegt stetig neuen formalen und technischen Erkenntnissen, die insbesondere aus umwelttechnischen und kostentechnischen Gründen verändert werden kann. Der Kunde hat einen Anspruch auf die unversehrte Lieferung der Ware, einen Anspruch auf bestimmte Verpackungsformen hat er nicht. Verpackungen werden von ZweitHaus-Plus e.K. mitgenommen. Ausgenommen ist der Fall, wenn der Kunde das Auspacken später selbst vornehmen will. In diesem Fall ist ZweitHaus-Plus e.K. oder entsprechend eingesetzte Spediteure von der Mitnahme und Entsorgung der Verpackung befreit. Bei starkem Regen ist der Spediteur berechtigt, eine sachgemäße Abdeckungsfolie als Schutz vor Ort zu lassen. Hier ist dem Kunden die eigene Entsorgung dieses Verpackungsanteil zuzumuten.

 

9. Versand

Der Versand wird ausschließlich von ZweitHaus-Plus e.K. organisiert und wird dem Kunden separat als Einzelposition in Rechnung gestellt. Der Transport erfolgt durch ZweitHaus-Plus e.K. oder eine Vertragsspedition mit entsprechendem KnowHow. Ein Versandwunsch auf alternativen Wegen wie Paketdienst o.ä. erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Versand gilt von der Übernahme der Fertigungswerkstatt bis zur Bordsteinkante des Grundstücks des Kunden. Der Abladeort wird vom Kunden angegeben und muss für einen LKW erreichbar, zumutbar und befahrbar sein. Die Haftung für Schäden durch das vom Kunden gewollte Befahren von bruchgefährdeten Untergründen lehnt ZweitHaus-Plus e.K. grundsätzlich ab. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Lieferung auf das Grundstück des Kunden zu verbringen oder zu tragen.


10. Montagen

Das Einbringen auf das Grundstück des Kunden erfolgt durch eine durch ZweitHaus-Plus e.K. beauftragte Montagefirma. Diese montiert fachgerecht die Leistung an dem vom Kunden angewiesenen Platz. Die Montagearbeit ist nicht zu unterbrechen, es sei denn es treten Umstände wie starker Regen, Sturm, Schneefall oder andere Umstände auf, die die Weiterarbeit verhindern. Für sich hieraus ergebende Verzögerungen an der Fertigstellung der Lieferung haftet ZweitHaus-Plus e.K. nicht und lehnt jegliche Schadenersatzansprüche aus der verspäteten Fertigstellung ab. Der Kunde erhält ein offizielles Übergabeprotokoll zur Leistung und ist verpflichtet, dieses bei Mangelfreiheit als akzeptiert zu unterschreiben.

 

11. Zusatzleistungen und Zusatzartikel

Zusätzliche erworbene Artikel werden separat in Rechnung gestellt und unterliegen lediglich der Zahlungs- und Lieferbedingung dieser zu Grunde liegenden Bestellung. Zurückgehende Artikel könne grundsätzlich nicht mit auszuliefernden Artikeln verrechnet werden. Ausnahmen erfordern grundsätzlich die Schriftform. Sonderfarben und –Ausführungen an Standardartikeln sind von der Rücknahme ausgeschlossen.


12. Beanstandungen

Reklamationen und Mängel sind umgehend bei der ZweitHaus-Plus e.K., der Spedition oder dem Monteur anzuzeigen. Hier reicht bei Dringlichkeit die mündliche oder telefonische Meldung, eine schriftliche Beanstandung muss vom Kunden innerhalb von 2 Tagen ausformuliert und zugestellt werden. Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist ZweitHaus-Plus e.K. nach billigem Ermessen zur Nachbesserung oder Minderung verpflichtet.
Die Nachbesserungen erfolgen nach angemessener Frist und erlauben dem Kunden nicht, Fremdleistungen zu fordern oder Fremdfirmen mit der Erledigung der Mängelbeseitigung zu beauftragen.

 

13. Baurechte

Jeder Typenbezeichnung von ZweitHaus-Plus e.K. liegt eine Baubeschreibung bei, die zur Anlage eines eventuellen benötigten Bauantrages beigefügt werden kann. Die Bauantragspflicht liegt nicht bei ZweitHaus-Plus e.K. sondern bei dem Grundstückbesitzer oder/und dem Kunden. Die Herstellung und Montage erfolgt nach fachmännischem Wissen und ruht auf jahrzehntelanger Tischlermeister-Erfahrung im Bereich Holzbau. Technische Neuerungen und Neuausfertigung bestimmter Vorschriften im Holzbau sind nicht automatisch Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden. Die VOB und BGB müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden. Eine Haftung und Rücknahme durch unberechtigtes Aufstellen ohne Baugenehmigung, Abweichungsgenehmigung u.a. von Modellen aus der Zweithaus-Reihe lehnt die ZweitHaus-Plus e.K. grundsätzlich ab. Gleiches gilt auch bei den von ZweitHaus gelieferten Holzterrassen. Die Herstellung der Holzterrassen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird nur europäisches Holz ( Lärche) für den oberirdischen und umlüfteten Bereich verwendet. Die Verwendung von WPC oder Thermoholz für die Terrassen erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Die DIN 68800 wird ausgeschlossen. Hier gilt der Haftungsausschluß. Die ZweitHaus-Modelle werden ausdrücklich als Nebenanlage ohne Wohn- und Daueraufenthalts-Charakter verkauft.
Die genannte prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei Modellen von ZweitHaus ist vom Kunden selbst zu prüfen und gilt als eine Einschätzung des geltenden Baurechts.

 

14. Eigentumsvorbehalt

ZweitHaus-Plus e.K. behält sich ein Eigentumsvorhalt vor bis zur Zahlung des vollen verabredeten Preises. Dies gilt auch bei nicht erfolgten Teilzahlungen sowie nach Fertigstellung. Ein ggfs. vorhandenes Abnahme- und Übergabeprotokoll bezeugt lediglich die vollbrachte Leistung und bezeugt in keinem Fall die Eigentumsübergabe an den Kunden. Eine Nutzung darf nur durch Zustimmung durch die ZweitHaus-Plus e.K. erfolgen. Die Innutzungsnahme mangels erfolgten schriftlichen Abnahmeprotokolls stellt grundsätzlich eine Abnahme dar, auch wenn durch Abwesenheit einer beiden Parteien eine schriftliche Abnahme nicht zustande kommt. Mängel in der Ausführung der Arbeit müssen vor Innutzungnahme schriftlich angezeigt werden. Hierzu dient eine Mail oder Briefzustellung. Verborgene Mängel sind alsbald anzuzeigen, später angezeigte Mängel werden abgelehnt.

 

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.