Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich der
Bedingungen
Geltungsbereich für diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich der gesamte Bereich der
Bundesrepublik Deutschland. Ausnahmsweise können diese Bedingungen
auch auf einzelne Länder der EU, Skandinavien, der Schweiz sowie
Überseeländer erweitert werden. Hierzu bedarf es ausdrücklich der
rechtlichen Prüfung und schriftlichen Zustimmung durch die Zweithaus
GmbH. Die Bedingungen gelten weiterhin für alle sich zwischen einem
Kunden der Zweithaus GmbH und dem/der Mitarbeiter(n) ergebenden
schriftlichen Korrespondenzen, Angebote, Auftragsbestätigungen,
Lieferscheinen, Rechnungen, Zahlungsvorgänge,
Reklamationsvereinbarungen, Sonderbestellungen, Zusatzlieferungen und
andere.
Änderungen und Ausnahmen müssen schriftlich erfolgen.
Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur gültig nach schriftlicher
Bestätigung.
2. Lieferungen und Leistungen
Lieferungen
und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich grundsätzlich,
die durch Zweithaus GmbH erbrachte Leistung in vollem Umfange gemäß
abgesprochenem Preis und Zahlungsziel zu bezahlen, soweit die Ware
einwandfrei ist. Die Pflicht zur Lieferung erlischt, wenn Umstände
wie Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden,
Produktionsverhinderungen wie Rohstoffmangel, höhere Gewalt wie
Regen, Sturm und andere Wetterkatastrophen dies verhindern.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen
Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Ausnahmen müssen schriftlich bestätigt werden. Schadensansprüche
aus verzögerter Lieferung und Leistung werden grundsätzlich
abgelehnt. Zweithaus GmbH fertigt ausschließlich auf Kundenwunsch
und -bestellung, daher ist eine Gutschrift oder Rücknahme einer
bereits fertigen oder einer in der Fertigung befindlichen Leistung
grundsätzlich ausgeschlossen. Das Fernabsatzgesetz greift in keinem
Fall, eine Bestellung muss durch persönliche Unterschrift auf dem
bereitgehaltenen Formular oder einem von Zweithaus GmbH als geeignet
beurteiltem Dokument abgegeben werden.
3.
Angebote
Angebote sind bezüglich Preisliste, Umfang,
Lieferform und –Frist sowie Liefermöglichkeit freibleibend.
Mündliche und fernmündliche Angebote sind nur dann als verbindlich
anzusehen, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Farben gemäß
Musterpalette sind nur soweit verbindlich, dass Farbentyp sowie die
eventuelle angegebene Farbnummer bei der Lieferung stimmen muss.
Durch Druck und Bildschirmdarstellung auftretende naturgemäße
Farbungenauigkeiten sind zu tolerieren. Die angegebenen Eigenschaften
bei der Nutzung von gelieferter Fußboden- oder Flächenheizung
bedingen nicht ausdrücklich eine festgelegte Raumtemperatur. Ein
Nichterreichen einer bestimmten Temperatur stellt nicht einen Grund
zur Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag dar. Die Nutzung eines
Zweithauses aus unserer Produktpalette obliegt dem Kunden in eigener
Verantwortung. Eine gegebenenfalls erforderliche Nutzungsgenehmigung
oder Nutzungsänderung für den Aufstellungsort nimmt der Kunde
selbst vor und ist dafür verantwortlich. Eine nicht genehmigte
Nutzung oder ein Nutzungsverbot stellt kein Kaufrücktrittrecht dar.
Die unsachgemäße Nutzung eines Zweithauses aus der Produktpalette
sowie sich daraus ergebenden Schäden daran oder am Grundstück
stellt ebenfalls keinen Grund zum Rücktritt oder Wandlung dar.
4.
Preise
Alle Preise gelten entsprechend der aktuellen
Preisliste letzten Datums. Die Preise sind in Euro angegeben. Sie
gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Produktionsstätte Hamburg
einschließlich leichter Transportverpackung für den
Speditionstransport geeignet. Transportpreise gelten gemäß
Preisliste oder persönlichem schriftlichen Angebot. Preisänderungen,
die durch Mehrfachbestellungen oder Minderbestellungen zustande
kommen können, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form. Der
Kunde ist berechtigt, den Preis zu mindern, wenn der individuell
vereinbarte Preis oder der Preis aus dem aktuellen Angebot nicht
eingehalten wird. Eine Ausnahme gilt, wenn durch unvorhergesehene
Preisschwankungen am Lieferantenmarkt die Einkaufspreise mehr als
2,5% oder mehr betragen. ZweitHaus GmbH ist verpflichtet, eine
Preiserhöhung umgehend nach Bekanntwerden schriftlich anzukündigen.
Dies gilt insbesondere für bereits abgeschlossene Lieferverträge.
Die ausgesprochene Erhöhung muß gebilligt werden. Eine Verweigerung
des Kunden zur Zustimmung einer bestimmten Preiserhöhung im bereits
geschlossenen Vertrag ist nicht statthaft oder führt ggfs. zur
Auflösung des Vertrages. Daraus resultierende Nachteile des Kunden
wie z.B. Nichtnutzbarkeit, entgangene Garten-Freizeiten oder
Ersatzbeschaffungen werden abgelehnt. ZweitHaus GmbH haftet in diesem
Fall nicht.
5. Zahlungsbedingungen
Die
Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum angegebenen Zahlungsziel.
Ein Anspruch auf Aushändigung der Leistung entsteht erst nach
Erfüllung der Zahlung. Die Zahlungen erfolgen in bar oder per
Anweisung auf das Konto der Zweithaus GmbH. Das Zahlungsziel ist auf
dem jeweiligen Angebot beschrieben und ist unwiderruflich
einzuhalten. Über die Entgegennahme von bankbestätigten Schecks,
Wechseln, Schuldscheinen o.ä. entscheidet die Zweithaus GmbH. Das
Eigentum an Leistungen oder Teilleistungen verbleibt bis zur
restlosen Zahlung bei Zweithaus GmbH. Befindet sich der Kunde in
Zahlungsverzug, so ist Zweithaus GmbH berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.
6.
Lieferzeiten
Der zugesagten und in der Auftragsbestätigung
mitgeteilten Lieferzeit kommt Zweithaus GmbH mit größtmöglichem
Bemühen nach und verpflichtet sich, Lieferverzögerungen zu
vermeiden, andernfalls wird dem Kunden eine Lieferverzögerung
umgehend mitgeteilt. Lieferfristen beziehen sich auf die in einer
Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen. Nachträglich bestellte,
zum gleichen Produkt gehörende Zusatzartikel sind mit einer eigenen
Lieferzeit angegeben.
7. Verpackungen
Zweithaus
GmbH benutzt leichte, für den Speditionstransport geeignete
Verpackungen. Das Verpackungssystem unterliegt stetig neuen formalen
und technischen Erkenntnissen, die insbesondere aus umwelttechnischen
und kostentechnischen Gründen verändert werden kann, Der Kunde hat
einen Anspruch auf die unversehrte Lieferung der Ware, einen Anspruch
auf bestimmte Verpackungsformen hat er nicht. Verpackungen werden von
Zweithaus GmbH mitgenommen. Ausgenommen ist der Fall, wenn der Kunde
das Auspacken später selbst vornehmen will. In diesem Fall ist
Zweithaus GmbH oder entsprechend eingesetzter Spediteur von der
Mitnahme und Entsorgung der Verpackung befreit. Bei starkem Regen ist
der Spediteur berechtigt, eine sachgemäße Abdeckung als Schutz vor
Ort zu lassen.
Hier ist dem Kunden die eigene
Entsorgung dieses Verpackungsanteil zuzumuten.
8. Kunde und
Empfänger
Zu den Kunden gehören alle sich zur Zeit ab
der bordsteinkantigen Lieferung und Ende der Montage Personen, die im
Hause wohnen oder sich auf dem Grundstück aufhalten. Sie haben das
achtzehnte Lebensjahr erreicht, sind mündig oder legen eine
Ermächtigung der Erziehungsberechtigten vor. Bei Abwesenheit des
Kunden ist der Spediteur sowie der Monteur berechtigt, den
Übergabeschein mit einem entsprechenden Vermerk selbst zu
unterschreiben. Die Leistung gilt dann als übergeben. Diese
unterliegt stetig neuen formalen und technischen Erkenntnissen, die
insbesondere aus umwelttechnischen und kostentechnischen Gründen
verändert werden kann, der Kunde hat einen Anspruch auf die
unversehrte Lieferung der Ware, einen Anspruch auf bestimmte
Verpackungsformen hat er nicht. Verpackungen werden von Zweithaus
GmbH mitgenommen. Ausgenommen ist der Fall, wenn der Kunde das
Auspacken später selbst vornehmen will. In diesem Fall ist Zweithaus
GmbH oder entsprechend eingesetzte Spediteure von der Mitnahme und
Entsorgung der Verpackung befreit. Bei starkem Regen ist der
Spediteur berechtigt, eine sachgemäße Abdeckungsfolie als Schutz
vor Ort zu lassen. Hier ist dem Kunden die eigene Entsorgung dieses
Verpackungsanteil zuzumuten.
9. Versand
Der
Versand wird ausschließlich von Zweithaus GmbH organisiert und wird
dem Kunden separat als Einzelposition in Rechnung gestellt. Der
Transport erfolgt durch ZweitHaus GmbH oder eine Vertragsspedition
mit entsprechendem KnowHow. Ein Versandwunsch auf alternativen Wegen
wie Paketdienst o.ä. erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der
Versand gilt von der Übernahme der Fertigungswerkstatt bis zur
Bordsteinkante des Grundstücks des Kunden. Der Abladeort wird vom
Kunden angegeben und muss für einen LKW erreichbar, zumutbar und
befahrbar sein. Die Haftung für Schäden durch das vom Kunden
gewollte Befahren von bruchgefährdeten Untergründen lehnt ZweitHaus
GmbH grundsätzlich ab. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die
Lieferung auf das Grundstück des Kunden zu verbringen oder zu
tragen.
10. Montagen
Das Einbringen auf das
Grundstück des Kunden erfolgt durch eine von Zweithaus GmbH
beauftragte Montagefirma. Diese montiert fachgerecht die Leistung an
dem vom Kunden angewiesenen Platz. Die Montagearbeit ist nicht zu
unterbrechen, es sei denn es treten Umstände wie starker Regen,
Sturm, Schneefall oder andere Umstände auf, die die Weiterarbeit
verhindern. Für sich hieraus ergebende Verzögerungen an der
Fertigstellung der Lieferung haftet Zweithaus GmbH nicht und lehnt
jegliche Schadenersatzansprüche aus der verspäteten Fertigstellung
ab. Der Kunde erhält ein offizielles Übergabeprotokoll zur Leistung
und ist verpflichtet, dieses bei Mangelfreiheit als akzeptiert zu
unterschreiben.
11. Zusatzleistungen und
Zusatzartikel
Zusätzliche erworbene Artikel werden
separat in Rechnung gestellt und unterliegen lediglich der Zahlungs-
und Lieferbedingung dieser zu Grunde liegenden Bestellung.
Zurückgehende Artikel könne grundsätzlich nicht mit
auszuliefernden Artikeln verrechnet werden. Ausnahmen erfordern
grundsätzlich die Schriftform. Sonderfarben und –Ausführungen an
Standardartikeln sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
12.
Beanstandungen
Reklamationen und Mängel sind umgehend bei
der ZweitHaus GmbH, der Spedition oder dem Monteur anzuzeigen. Hier
reicht bei Dringlichkeit die mündliche oder telefonische Meldung,
eine schriftliche Beanstandung muss vom Kunden innerhalb von 2 Tagen
ausformuliert und zugestellt werden. Bei ordnungsgemäß angezeigten
und begründeten Beanstandungen ist Zweithaus GmbH nach billigem
Ermessen zur Nachbesserung oder Minderung verpflichtet.
Die
Nachbesserungen erfolgen nach angemessener Frist und erlauben dem
Kunden nicht, Fremdleistungen zu fordern oder Fremdfirmen mit der
Erledigung der Mängelbeseitigung zu beauftragen.
13.
Baurechte
Jeder Typenbezeichnung von Zweithaus GmbH liegt
eine Baubeschreibung bei, die zur Anlage eines eventuellen benötigten
Bauantrages beigefügt werden kann. Die Bauantragspflicht liegt nicht
bei Zweithaus GmbH sondern bei dem Grundstückbesitzer oder/und dem
Kunden. Die Herstellung und Montage erfolgt nach fachmännischem
Wissen und ruht auf jahrzehntelanger Tischlermeister-Erfahrung im
Bereich Holzbau. Technische Neuerungen und Neuausfertigung bestimmter
Vorschriften im Holzbau sind nicht automatisch Bestandteil des
Vertrages mit dem Kunden. Die VOB und BGB müssen gesondert und
schriftlich vereinbart werden. Eine Haftung und Rücknahme durch
unberechtigtes Aufstellen ohne Baugenehmigung, Abweichungsgenehmigung
u.a. von Modellen aus der Zweithaus-Reihe lehnt die Zweithaus GmbH
grundsätzlich ab. Gleiches gilt auch bei den von ZweitHaus
gelieferten Holzterrassen. Die Herstellung der Holzterrassen erfolgt
nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird nur europäisches Holz (
Lärche) für den oberirdischen und umlüfteten Bereich verwendet.
Die Verwendung von WPC oder Thermoholz für die Terrassen erfordert
eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Die DIN 68800 wird
ausgeschlossen. Hier gilt der Haftungsausschluß. Die
ZweitHaus-Modelle werden ausdrücklich als Nebenanlage ohne Wohn- und
Daueraufenthalts-Charakter verkauft.
Die genannte prinzipielle Genehmigungsfreiheit bei Modellen von ZweitHaus ist vom Kunden selbst zu prüfen und gilt lediglich als eine Einschätzung des geltenden Baurechts.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Zweithaus GmbH behält sich ein Eigentumsvorbehaltsrecht bis zur Zahlung des vollen verabredeten Preises vor. Dies gilt auch bei nicht erfolgten Teilzahlungen sowie nach Fertigstellung. Ein ggfs. vorhandenes Abnahme- und Übergabeprotokoll bezeugt lediglich die vollbrachte Leistung und bezeugt in keinem Fall die Eigentumsübergabe an den Kunden. Eine Nutzung darf nur durch Zustimmung durch die Zweithaus GmbH erfolgen. Die Innutzungsnahme mangels erfolgten schriftlichen Abnahmeprotokolls stellt grundsätzlich eine Abnahme dar, auch wenn durch Abwesenheit einer beiden Parteien eine schriftliche Abnahme nicht zustande kommt. Mängel in der Ausführung der Arbeit müssen vor Innutzungnahme schriftlich angezeigt werden. Hierzu dient eine Mail oder Briefzustellung. Verborgene Mängel sind alsbald anzuzeigen, später angezeigte Mängel werden abgelehnt.
15. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Unwirksamkeit
Erfüllungsort für sämtliche
Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen ist Hamburg. Sollten
einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt.
16. Widerrufrecht
Zweithaus GmbH
schließt ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die
nicht vorgefertigt oder Lagerware sind und für deren Herstellung
eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher
maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
des Verbrauchers zugeschnitten sind. Daher besteht gem. § 312 g Abs.
2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
(2) Für die Bestellung von
reinen Dienstleistungen wie kostenpflichtiges Einmessen, Begehungen
der Örtlichkeit, Fundamenterstellung, nachträglichen Terrassenbau
und Anstricharbeiten etc.- und deren Beratung gilt folgendes:
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (nur Brief oder E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an:
ZweitHaus GmbH, Fischers
Allee 70, 22763 Hamburg, oder: info@zweithaus.com
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie uns insoweit vollen Wertersatz leisten. Dies
kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere
Hinweise
Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.